Rechtsprechung
   BPatG, 24.05.2017 - 18 W (pat) 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23710
BPatG, 24.05.2017 - 18 W (pat) 1/15 (https://dejure.org/2017,23710)
BPatG, Entscheidung vom 24.05.2017 - 18 W (pat) 1/15 (https://dejure.org/2017,23710)
BPatG, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 18 W (pat) 1/15 (https://dejure.org/2017,23710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,23710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 3 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und Gerät zur Schaffung einer Programmlauf- bzw. Ausführungsabschirmung" - zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr - Begründungsmangel im Zurückweisungsbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Patentfähigkeit eines Patents über ein Verfahren u. Gerät zur Schaffung einer Programmlauf- bzw. Ausführungsabschirmung unter dem Aspekt einer möglicherweise unzulässigen Erweiterung des Patentgegenstands gegenüber der angemeldeten Fassung

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und Gerät zur Schaffung einer Programmlauf- bzw. Ausführungsabschirmung" - zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr - Begründungsmangel im Zurückweisungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und Gerät zur Schaffung einer Programmlauf- bzw. Ausführungsabschirmung" - zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr - Begründungsmangel im Zurückweisungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 24.05.2017 - 18 W (pat) 1/15
    Das mit dem Anspruch 1 nach Hauptantrag beanspruchte Verfahren betrifft in der Gesamtheit seiner Merkmale somit eine technische Lehre, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen nicht als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, Amtlicher Leitsatz - Drehmomentübertragungseinrichtung; BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023, Amtlicher Leitsatz - Einkaufswagen II).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 24.05.2017 - 18 W (pat) 1/15
    Mit dem jeweils nicht zulässigen Anspruch 1 nach Hauptantrag und nach den Hilfsanträgen 1 und 2 sind auch die jeweiligen nebengeordneten Ansprüche 9 und 13 sowie die auf diese Ansprüche direkt oder indirekt rückbezogenen Unteransprüche 2 bis 8 und 10 bis 12 nicht schutzfähig, da auf diese Ansprüche kein eigenständiges Patentbegehren gerichtet war (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007, X ZB 6/05, GRUR 2007, 862, Abschnitt III. 3. a) aa) - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der

    Auszug aus BPatG, 24.05.2017 - 18 W (pat) 1/15
    Das mit dem Anspruch 1 nach Hauptantrag beanspruchte Verfahren betrifft in der Gesamtheit seiner Merkmale somit eine technische Lehre, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen nicht als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, Amtlicher Leitsatz - Drehmomentübertragungseinrichtung; BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023, Amtlicher Leitsatz - Einkaufswagen II).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht